Wissenswertes zur Umweltplakette, Schadstoffklasse und Umweltzonen
Im Jahr 2008 wurde in Deutschland die Umweltplakette und sogenannte Umweltzonen eingeführt. In diesen „Low Emission Zones“ dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasstandards erfüllen. Im Vordergrund steht dabei der Gesundheitsschutz. Es gibt europaweit geltende Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2), deren Einhaltung mithilfe der Umweltzonen gewährleistet werden soll. Denn eben diese Schadstoffe sind unter anderem für Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma und Allergien verantwortlich.
Aus diesem Grund plädieren Experten seit langem dafür, die Umweltzonen zu erweitern. Einerseits sollen weitere Emittenten wie Baumaschinen oder Binnenschiffe in die Umweltzonen mit einbezogen werden. Andererseits soll es noch strengere Kriterien bei der Vergabe neuer Plaketten geben. Auf diese Weise soll die Luftqualität in Deutschlands Innenstädten dauerhaft verbessert werden.
Die vier Schadstoffgruppen/Umweltplaketten und ihre Bedeutung
Für den Moment bleibt es allerdings bei den schon seit einigen Jahren geltenden vier Schadstoffgruppen:
Um in einer Umweltzone fahren zu dürfen, müssen alle Fahrzeuge (sowohl Pkw als auch Lkw) mit einer entsprechenden Plakette auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Die Kosten für die Umweltplakette liegen bei 5 bis 20 Euro. Wer ohne Plakette oder mit einer nicht zugelassenen Plakette (rot oder gelb) in eine Euro-4-Zone einfährt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.
Welche Schadstoffklasse hat mein Auto?
Seit 2015 wird in Deutschland viel über den Abgasskandal diskutiert. In immer mehr Städten drohen Fahrverbote für ältere Diesel
Entscheidend dabei ist die Schadstoffklasse (Euro-Norm) des jeweiligen Fahrzeugs – die Autofahrer allerdings nicht mit der Zahl auf der Umweltplakette verwechseln sollten. Letztere bezieht sich ausschließlich auf die Schadstoffgruppe.
Wer herausfinden möchte, welche Schadstoffklasse sein Auto hat, benötigt dazu die Zulassungsbescheinigung Teil I respektive den Fahrzeugschein. Dort findet man unter „14.1“ (im Fahrzeugschein unter „zu 1“) die Emissionsklasse in Form eines vierstelligen Codes. Mit diesem lässt die Schadstoffklasse bestimmen, indem man den Code mit den Schlüsselnummern beziehungsweise Emissions-Schlüsselnummern abgleicht:
- 36N0 bis 36Y0 → Euro 6
- 35A0 bis 35M0 → Euro 5
- 32, 33, 38, 39, 43, 62-70 → Euro 4
- 30, 31, 36, 37, 42, 44-61 → Euro 3
- 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 → Euro 2
- 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77 → Euro 1
- 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 → Andere
Eine noch ausführlicher Aufschlüsselung dazu finden Sie in folgenden Tabellen des ADAC:
- Emissionsschlüsselnummern bis Euro-4
- Emissionsschlüsselnummern Euro-5 und Euro-6 NEFZ
- Emissionsschlüsselnummern Euro-6 WLTP